Seuche nicht zur Einschränkung demokratischer Grundrechte missbrauchen!
Die sogenannten „Corona-Demonstrationen“ in Österreich erweisen sich zunehmend auch als Rekrutierungsfeld für reaktionäre, ultrarechte, rechtsradikale und neonazistische Kräfte. Die Zusammenhänge mit „rechtsgedrehten“ esoterischen Gruppen sind ebenso unübersehbar wie die Vereinnahmung von Kritik an der Corona-Politik von Bund und Ländern durch FPÖ und MFG.
Der KZ-Verband/VdA fordert deshalb alle demokratisch gesinnten Salzburger*innen auf – welche Art der Kritik sie am Seuchenmanagement von Bund und Ländern auch haben mögen – sich von diesen als „Spaziergängen“ getarnten Demonstrationen fernzuhalten.
Alle Formen der „Querfront“ – also ein kurzfristiger Zusammenschluss von Demokrat*innen und Rechtsextremist*innen für ein vermeintlich gemeinsames Ziel – legitimieren und stärken unweigerlich die antidemokratischen Kräfte. In Graz formulierten dies antifaschistische Gruppen bei einer Gegenkundgebung pointiert mit dem Slogan:
„Ihr leistet keinen Widerstand, Ihr geht mit Nazis Hand in Hand.“
Dass in dieser Situation Wirtschaftsverbände, Kammerfunktionäre und Bürgermeister quer durch Österreich Demonstrationsverbote fordern, mag auf den ersten Blick als verständliche Reaktion erscheinen. Der KZ-Verband Salzburger/VdA wendet sich jedoch ausdrücklich gegen alle Versuche, Grundrechte einzuschränken und das Demonstrationsrecht zu beschneiden.
Grundrechte sind Grundrechte und kein Wünsch-Dir-Was.
Hinter diesen Vorstößen steht ja auch nicht in erster Linie die Abgrenzung gegen rechte und ultrarechte Tendenzen oder die inhaltliche Auseinandersetzung mit den wiedererstarkenden faschistischen Bewegungen, sondern, wie in seltener Offenheit formuliert, die Sorge „um das Geschäft, um den Umsatz“. (Das Muster ist übrigens bekannt: So musste ja beispielsweise auch das Bücherverbrennungsmahnmal am Residenzplatz kommerziellen Interessen weichen und wurde an den ahistorischen Platzrand verbannt.)
Der KZ-Verband/VdA hält fest:
Nein zu allen Vorstößen Richtung willkürlicher und kommerziell gesteuerter Demonstrationsverbote.
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Wird die Büchse der Pandora in Sachen Demonstrationsverbote einmal geöffnet, werden solche Maßnahmen längerfristig vermehrt dazu verwendet werden, die Straße auch von möglichen Protesten sozialer oder ökologischer Bewegungen frei zu halten. Die symbolisch über den Auftritt hochrangiger Offiziere im Seuchenmanagement vorgetragene Militarisierung der Politik gehört auch nicht zu den vertrauensbildenden Maßnahmen – im Gegenteil.
Statt einer Debatte um Demoverbote bedarf es einer Rückbesinnung auf das antifaschistische Gründungsfundament der Zweiten Republik.
Satt einer Debatte um Demoverbote bedarf es einer Rückbesinnung auf das antifaschistische Gründungsfundament der Zweiten Republik.
Dazu gehört neben der notwendigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit den „Maßnahmenkritiker*innen“ auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen: Demonstrationen sogenannter „Maßnahmenkritiker*innen“ werden von der Polizei oft fast wohlwollend durch die Stadt geleitet, ökologisch oder sozial motivierte Proteste hingegen werden auch in Salzburg nicht immer mit solchen Samthandschuhen angefasst.
Veröffentlicht am 03.02.2022