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KZ-Verband/VdA Salzburg

Verband der AntifaschistInnen

Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Erfolg für die demokratische Zivilgesellschaft

P r e s s e m i t t e i l u n g

Bayerische VVN-BdA begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil vom 26.4.2022 den Klägern Friedbert Mühldorfer, Kerem Schamberger und Dr. Harald Munding gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz von 2016 weitgehend Recht gegeben.

In wesentlichen Punkten verstößt dieses Gesetz demnach gegen die Verfassung.

Das Urteil des BVG schränkt die weitreichenden Möglichkeiten des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes stark ein und verlangt wesentliche Änderungen.

So werden die Hürden für die Überwachung von Organisationen und Personen deutlich erhöht, damit die vom Verfassungsschutz angewendeten Mittel mit den Grundrechten vereinbar sind. Dies gelte insbesondere für schwere Eingriffe wie die Überwachung von Wohnraum, Mobiltelefon, online-Durchsuchungen oder den Einsatz von verdeckten Ermittlern oder V-Leuten.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., welche die Klage vertreten hat, weist darauf hin, dass dieses grundsätzliche Urteil auch einschränkende Auswirkungen auf die Verfassungsschutzgesetze anderer Bundesländer und des Bundes hat.

Nach diesem Urteil dürfte es nach Auffassung der Kläger auch keine Rechtfertigung mehr für die Überwachung von Organisationen wie der VVN-BdA geben.

Die VVN-BdA Bayern, die seit kurzem nicht mehr im Bay. Verfassungsschutzbericht für 2021 erwähnt wird, sieht sich durch das Urteil darin bestärkt, ihre antifaschistische Arbeit zum Schutz von Demokratie und Menschenrechten fortzuführen.

VVN-BdA Landesverband Bayern e.V.

Luise Gutmann – Dr. Harald Munding – Christian Viefhaus

Weiterführende Links:

 

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

VVN-BdA – Bundesvereinigung vvn-bda.de

 

Gesellschaft für Freiheitsrechte – Erfolg für die Freiheitsrechte nach GFF-Klage:

Bundesverfassungsgericht weist Bayerischen Verfassungsschutz in die Grenzen des Grundgesetzes

 

ARD: Bayerisches Gesetz teils verfassungswidrig – Beitrag von Schwartz Kolja

 

Deutsche Welle: Karlsruhe beanstandet Bayerns Verfassungsschutz

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